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Medizinplatzklage - Teipel & Partner Rechtsanwälte mbB

Teilstudienplatz Medizin: Studienplatzklage Medizin höheres Fachsemester von der Vorklinik zur Klinik

Für Studierende, die über die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) oder mittels einer Studienplatzklage Medizin einen Teilstudienplatz erhalten haben, ist die Ausbildungssituation besonders delikat. Erfuhren sie früher noch regelmäßig eine Vorzugsbehandlung gegenüber solchen Studenten, die nach mehreren Semestern eines Medizinstudiums im Ausland auf einen inländischen Studienplatz des klinischen Ausbildungsabschnitts wechseln wollen, müssen sie mit diesen Auslandsstudierenden nunmehr zunehmend in Konkurrenz um die ebenso begehrten wie wenigen Studienplätze im klinischen Studienabschnitt treten, da mehrere Bundesländer eine diesbezügliche Gleichbehandlung gesetzlich normiert haben. Die Medizinplatzklage zur Fortsetzung der Ausbildung nach Abschluss des Physikums ist daher auch für die Inhaber eines Teilstudienplatzes nicht selten die einzige Möglichkeit, den Medizin Studienplatz im höheren Fachsemester (klinischer Studienabschnitt) zu erhalten. 


Zeitpunkt des Wechsels


Wenn Sie von Beginn an nur über einen (ggf. bereits gerichtlich eingeklagten) Teilstudienplatz verfügen, sollten Sie vorausschauend eine (erneute) Medizinplatzklage Klinik einkalkulieren, um Ihr Studium wie gewünscht beenden zu können. Dabei wäre dann insbesondere zu bedenken, dass die Studienplatzklage Medizin höheres Fachsemester in der Regel den Zeitraum eines Semesters in Anspruch nehmen wird. Daher sollte es unser strategisches Ziel sein, dass wir den Wechsel frühzeitig mit Ihnen zusammen besprechen und die erforderlichen Schritte so einleiten, dass der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Verfahrensausgang zeitlich nah an demjenigen liegt, den Sie für die Zulassung in der klinischen Ausbildung avisieren.


  • Gerne beraten wir Sie umfassend, seriös und ehrlich zu den Möglichkeiten, den Chancen, Risiken und Kosten einer Medizinplatzklage Klinik für diejenigen, die bislang nur einen Teilstudienplatz Medizin in Deutschland innehaben und in den klinischen Studienabschnitt wechseln möchten. 


Übersicht: Universitäten für eine Studienplatzklage Medizin im höheren Fachsemester als Quereinsteiger für das

Sommersemester:

Bewerbung zum Sommersemester

Anerkannte Semester (Anzahl): 1 oder 3

Studienplatzklage Medizin in Fachsemester möglich: 2 oder 4

 


An folgenden Universitäten

Aachen

Berlin-Charité (problematisch)

Bochum

Bonn

Dresden

Duisburg-Essen

Düsseldorf

Erlangen-Nürnberg

Frankfurt / M.

Freiburg

Gießen

Göttingen

Greifswald

Halle-Wittenberg

Hannover MedH

Heidelberg

Heidelberg/Mannheim

Jena

Kiel

Köln

Leipzig

Lübeck

Magdeburg

Mainz

Marburg

München U (nur LMU)

Münster

Regensburg

Rostock

Saarland U

Tübingen

Ulm

Würzburg

 
Bewerbung zum Sommersemester

Anerkannte Semester (Anzahl): 2 oder 4

Studienplatzklage Medizin in Fachsemester möglich: 3 oder 5 (Klinik)

 


An folgenden Universitäten

Bonn (5. FS)

Düsseldorf (5. FS)

Duisburg-Essen (5. FS)

Erlangen-Nürnberg

Gießen

Göttingen

Hamburg (5. FS)

Kiel (5. FS)

Köln

Lübeck (5. FS)

Mainz

München U (5. FS)

Münster

Regensburg (5. FS)

Saarland U (5. FS)

Tübingen

Würzburg

 

Wintersemester:

Bewerbung zum Wintersemester

Anerkannte Semester (Anzahl): 1 oder 3

Studienplatzklage Medizin in Fachsemester möglich: 2 oder 4

 


An folgenden Universitäten

Gießen

Göttingen

Köln

Mainz

Münster

Tübingen

Würzburg

 
Bewerbung zum Wintersemester

Anerkannte Semester (Anzahl): 2 oder 4

Studienplatzklage Medizin in Fachsemester möglich: 3 oder 5 (Klinik)

 


An folgenden Universitäten

Aachen

Bochum

Bonn

Duisburg-Essen

Dresden

Düsseldorf

Erlangen-Nürnberg

Frankfurt / M.

Freiburg

Gießen

Göttingen

Greifswald

Halle-Wittenberg

Hamburg (5. FS)

Hannover MedH

Heidelberg

Heidelberg/Mannheim

Jena

Kiel (3. FS)

Köln

Leipzig

Lübeck (3. FS)

Magdeburg

Mainz

Marburg

München U  (LMU)

Münster

Regensburg

Rostock

Saarland U

TU München (5. FS)

Tübingen

Ulm

Würzburg

 


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Die Erstberatungen erfolgen bei uns immer durch unsere Rechtsanwältinnnen und Rechtsanwälte. Auch bei Studienplatzklagen sprechen Sie bei uns nicht mit Mitarbeiterinnen im Sekretariat, sondern immer mit Rechtsanwalt Christian Teipel.

Weitere Studienplätze

Studienplatzklage Medizin

An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben. 

Studienplatzklage nichtmedizinische Studiengänge

Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).

 
 

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Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.

Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.

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